Oikos Projekt - AGB

Diese AGB gelten für die Web- und App Anwendung „Oikos“ (nachfolgend „Anwendung genannt“)der Oikos Projekt gGmbH

Stand: 18.12.2021

§1. Bestellung und Vertragsschluss


1.1
Die Darstellung der Produkte auf unseren Webseiten stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar.
1.2
Ein Auftrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung der Oikos Projekt gGmbH zustande.
1.3
Soweit verfügbar, wird die Web- und App Anwendung Oikos zum genannten Starttermin für die Nutzung freigeschaltet. Wir behalten uns vor, von der Ausführung der Freischaltung abzusehen, wenn die Web- oder App Anwendung nicht mehr vorrätig, vergriffen oder verfügbar ist. In diesem Fall wird der Kunde über die Nichtverfügbarkeit informiert. Verbindliche Liefertermine müssen schriftlich vereinbart werden.
1.4
Die Web- und App Anwendung befindet sich bei Freischaltung auf dem aktuellen Stand. Die Oikos Projekt gGmbH übernimmt keinerlei Haftung, wenn Sie die zur Verfügung gestellten Updates nicht installieren.
1.5
Sollten Sie von uns kostenlose Test Programme/Produkte zur Anschauung erhalten haben und es ist nicht zu einem Vertragsabschluss gekommen, sind Sie verpflichtet, diese zu löschen oder uns diese zurückzugeben.

§2. Zahlungsbedingungen


2.1.
Als Zahlungsmethoden bieten wir derzeit die Bezahlung per Pay Pal / Überweisung und SEPA-Lastschrift an. Rechnungen sind nach Fälligkeit – im Regelfall mit Zusendung – zahlbar ohne Abzug. Rechnungen und Mahnungen werden maschinell erstellt, sie können dem Kunden direkt in seinem Kundenkonto, per Brief oder E-Mail zugesandt werden. Gebühren für eine Mahnung und eine Rücklastschrift werden bei Verzug in Rechnung gestellt.
2.2.
Die Lieferung erfolgt zu den jeweils gültigen Bruttopreisen, es sei denn, es ist ausdrücklich Netto angegeben.
2.3.
Ausdrücklich vorbehalten bleibt die Möglichkeit, die jeweiligen Preise für die Web- und App Anwendung Oikos jährlich in angemessener Weise anzupassen. Dieses Preisanpassungsrecht gilt insbesondere auch bei nachweisbar eingetretenen Erhöhungen von Aufwand- und Lohnkosten.
2.4.
Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen zurückzuhalten, sofern ihm nicht aus demselben Vertragsverhältnis ein gesetzliches Zurückbehaltungsrecht zusteht. Die Aufrechnung ist nur zulässig, soweit die Forderung, mit der aufgerechnet wird, unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Kosten für unberechtigte Rücklastschriften sind vom Kunden zu tragen.

§3. Nutzung

3.1.
Die Nutzung der Web- und App Anwendung Oikos ist nur auf den von uns unterstützten Hardware- Plattformen und deren Betriebssystemumgebung(en) zugelassen: IOS: Ab Version 12.0
Android: Ab Version 7.0
Mac OS: 11
Windows: 10

3.2.
Die unter 3.1 genannten Betriebssystemumgebungen werden in unregelmäßigen Abständen angepasst, da ältere Betriebssystemumgebungen ihre Sicherheitsupdates von Seiten der Hersteller verlieren und somit ein Sicherheitsrisiko für die Systeme darstellen. Wir behalten uns das Recht vor, Sie 4 Wochen vor dem Wegfallen alter Betriebssystemversionen schriftlich oder per E-Mail zu informieren und diese ohne Ihre Zustimmung zu ändern.

§4. Nutzungsrechte

4.1
Dem Kunden werden die nicht übertragbaren und nicht ausschließlichen Nutzungsrechte nur zeitlich befristet für die Dauer der vereinbarten Laufzeit des Nutzungsvertrags übertragen. Das Nutzungsrecht ist auf die nachfolgend beschriebene Nutzung beschränkt.
4.2
Die Lizenz berechtigt den Kunden zur Nutzung der Anwendung im Rahmen des normalen Gebrauchs. Der normale Gebrauch umfasst die Installation, den Betrieb und die Nutzung.
4.3
Weder die Anwendung als Ganzes, noch Teile des Codes dürfen über den normalen Gebrauch hinaus vervielfältigt oder verbreitet werden.
4.4
Die Oikos Projekt gGmbH ist Inhaber sämtlicher Schutz- sowie Urheberrechte an der Anwendung sowie der dazugehörigen Dokumentation. Hinweise auf Urheberrechte oder auf sonstige Schutzrechte dürfen weder in noch auf der Anwendung verändert, beseitigt oder unkenntlich gemacht werden.
4.5
Der Kunde darf die Anwendung weder vermieten noch verleihen. Eine Übertragung der Lizenz auf einen Dritten ist nur nach schriftlichem Einverständnis durch die Oikos Projekt gGmbH gestattet.

§5. Betrieb und Service

5.1
Es gelten die folgenden Servicelevel:
- Betriebszeit: 24h pro Tag an allen 7 Tagen der Woche
- Wartungszeiten: Geplante Wartungsarbeiten, die eine Unterbrechung des Betriebs benötigen, führen wir, soweit dies technisch möglich ist, an Werktagen zwischen 20:00h und 08:30h durch.
5.2.
Der Kunde muss auftretende Fehler unverzüglich mit genauer Beschreibung des Problems melden. Die Meldung kann zunächst mündlich erfolgen, ist jedoch spätestens am nächsten Werktag in Textform (E-Mail) zu wiederholen. Wir sind zur Entgegennahme von Fehlermeldungen montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr erreichbar. Sowohl bei der mündlichen wie auch bei der schriftlichen Fehlermeldung sind die Probleme mit ihrer entsprechenden Fehlerklasse zu nennen. Eine Tabelle mit Fehlerklassen und deren Zuordnung finden Sie unter §6 5.3 Ausfallzeiten: Apps: Wir bemühen uns, etwaige Ausfallzeiten so kurz und so selten wie möglich zu halten. Da aber nach jetzigem Stand der Technik Software Fehler nicht völlig ausgeschlossen werden können und wir auf externe Dienste wie Apple bei IOS und Google bei Androide/Server angewiesen sind, können wir keine genauen Zeitangaben bezüglich Ausfallzeiten bekanntgeben. Wir werden alle wirtschaftlich vertretbaren Anstrengungen unternehmen, um die Ausfallzeiten so kurz und selten wie möglich zu halten. Webseiten: Auch bei Webseiten lassen sich Ausfallzeiten nach dem heutigen Stand der Technik nicht gänzlich vermeiden. Die maximale Ausfallzeit für Webseiten beträgt 72 Stunden. Wir werden alle wirtschaftlich vertretbaren Anstrengungen

§6. Fehlerklassen

Fehlerklasse 1:
Ein produktiver Einsatz ist nicht oder nur erheblich eingeschränkt möglich, oder wesentliche Leistungsmerkmale werden verfehlt.
Fehlerklasse 2:
Die Kernfunktionalität ist gewährleistet, es liegt jedoch ein wesentlicher Fehler in einem Teilmodul vor, der das Arbeiten mit diesem Modul verhindert oder erheblich einschränkt.
Fehlerklasse 3:
Alle übrigen Fehler

§7. Leistung

7.1
Der Umfang der Leistung wird im entsprechenden Vertrag Ihres Produktes definiert. Die Oikos Projekt gGmbH verpflichtet sich, die im Vertrag genannten Leistungen entsprechend technischer Möglichkeiten zu erbringen. Voraussetzung ist die ordnungsgemäße Mitwirkung von Drittanbietern.
7.2
Die Oikos Projekt gGmbH kann im Zuge der Leistungserbringung eigene Mitarbeiter, freie Mitarbeiter oder andere Unternehmen die Leistung erbringen lassen. Voraussetzung hierfür ist eine Verpflichtung zur Geheimhaltung und die für die Leistungserbringung nötige Qualifikation.
7.3
Wir sind jederzeit berechtigt, die Anwendung teilweise oder insgesamt weiterzuentwickeln, zu ändern oder zu ergänzen. Wir werden vertragsrelevante, erhebliche Änderungen spätestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden per E-Mail auf das von Ihnen genannte E-Mail-Konto ankündigen. Der Kunde kann den Änderungen mit einer Frist von einem Monat ab Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich oder per E-Mail widersprechen. Unwidersprochen werden die Änderungen Bestandteil des Vertrages. Im Falle des fristgerechten Widerspruchs sind wir berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Kalendermonats schriftlich zu kündigen.
7.4.
In Fällen nicht vertragsgemäßer Leistung sind wir zur Nacherfüllung berechtigt und verpflichtet. Falls die Nacherfüllung nicht innerhalb angemessener Frist erfolgt, kann eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung gesetzt werden. Nach erfolglosem Ablauf dieser Frist stehen die gesetzlichen Rechtsbehelfe zur Verfügung, wobei die Aufhebung des Vertrages (Rücktritt oder Schadensersatz statt der Leistung) nur eröffnet ist, wenn es sich bei den Mängeln um Fehler der Fehlerklassen 1 oder 2 handelt.
7.5.
Die Verjährungsfrist für Rechte bei Mängeln beträgt zwölf (12) Monate.
7.6.
Wir sind nicht verpflichtet, Supportleistungen zu erbringen:
• Bei Fehlern, die auf unzulässigen Änderungen oder Anpassungen der Software oder Hardware Ihres Systems beruhen;
• bei Fehlern, die auf unsachgemäßer oder nicht autorisierter Nutzung der Software oder auf Bedienungsfehlern beruhen, sofern die Bedienung nicht in Übereinstimmung mit der Anwenderdokumentation vorgenommen wird;
• bei Nutzung der Software auf anderen als den angegebenen zulässigen Hardware- und Betriebssystemumgebungen;
• in Form von Vorort-Einsätzen von unseren Mitarbeitern.
• Für das Schulen von Personal im Umgang mit der Web- und App Anwendung Oikos. Wir nehmen uns das Recht, solche Leistungen als gesonderte Beauftragung zu behandeln und zu den Nutzungsgebühren für die Software entsprechend den jeweils gültigen Dienstleistungssätzen in Rechnung zu stellen.


§9. Geheimnisschutz; Datenschutz; Datensicherheit

9.1.
Die Verarbeitung von Daten der Nutzer, die von Ihnen verwaltet werden, läuft auf eigene Gefahr. Die Oikos Projekt gGmbH ist hierfür nicht verantwortlich und übernimmt keine Haftung. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, daß aufgrund dieser Tatsache es zwingend erforderlich ist, dass Sie uns einen entsprechenden Datenschutz hierfür bereitstellen. Das von uns bereitgestellte Muster ist ausschließlich als Muster zu behandeln. Wir übernehmen keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit.
9.2
Für die Vertragserfüllung greifen wir auf Auftragsverarbeiter zurück. Diese Verarbeiter erhalten eingeschränkten Zugriff auf Daten. Mit diesen Verarbeitern wurde ein Vertag zur Auftragsdatenverarbeitung geschlossen.
9.3.
Wir dürfen Zugriffsberechtigungen für die zur Verfügung gestellten Daten nur an eigene Mitarbeiter oder den dafür beauftragten Dienstleister in dem für die jeweilige Aufgabe erforderlichen Umfang vergeben. Sollte ein Mitarbeiter von uns aus dem Unternehmen ausscheiden oder erfolgt ein Wechsel in der Tätigkeit, mit der Folge, dass der Mitarbeiter keinen Zugriff auf die Daten des Anwenders mehr benötigt, so ist die Zugriffsberechtigung dieses Mitarbeiters unverzüglich zu löschen.
9.3.1.
Wir verpflichten uns, keinerlei Kopien oder andere Aufzeichnungen von den zur Verarbeitung übergebenen bzw. zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten anzufertigen oder der Anfertigung durch Dritte zu dulden bzw. an Dritte weiterzugeben. Hiervon ausgenommen sind Kopien oder andere Aufzeichnungen, die im Zuge einer ordnungsgemäßen Datenverarbeitung zwingend notwendig sind.
9.3.2.
Außerhalb von Weisungen dürfen wir die zur Verarbeitung oder Nutzung überlassenen Daten weder für eigene Zwecke noch für Zwecke Dritter verwenden oder Dritten den Zugang zu diesen Daten ermöglichen.
9.3.3.
Soweit der Kunde aufgrund geltender datenschutzrechtlicher Bestimmungen gegenüber einer Person verpflichtet ist, Auskünfte zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung von Daten dieser Person zu geben, werden wir dabei unterstützen, diese Informationen bereitzustellen
9.4.
Wir sichern sämtliche Daten, soweit dies mit technisch und wirtschaftlich vertretbarem Aufwand möglich ist, wirksam gegen unberechtigten Zugriff, Veränderung, Zerstörung oder Verlust, unerlaubter Übermittlung, anderweitiger unerlaubter Verarbeitung und sonstigem Missbrauch. Sofern eine Gefährdung von Daten auf andere Weise nicht mit technisch und wirtschaftlich angemessenem Aufwand oder nicht erfolgsversprechend beseitigt werden kann, sind wir berechtigt, mit schädigendem Inhalt versehene Daten zu löschen. Wir werden den Kunden per E-Mail an die uns genannte E-Mail-Adresse von dieser Absicht in Kenntnis setzen.

§10. Vertraulichkeitsbindung

10.1.
Die Vertragsparteien sind verpflichtet, die ihnen unter diesem Vertrag von der jeweils anderen Partei zugänglich gemachten Informationen sowie Kenntnisse, die sie bei Gelegenheit dieser Zusammenarbeit über Angelegenheiten etwa technischer, kommerzieller oder organisatorischer Art der jeweils anderen Vertragspartei erlangen, vertraulich zu behandeln und während der Dauer sowie nach Beendigung dieser Vereinbarung ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der betroffenen Partei nicht zu verwerten oder zu nutzen oder Dritten zugänglich zu machen. Die Weitergabe an Dritte, die einer gesetzlichen Verpflichtung zur Geheimhaltung unterliegen, ist nicht zustimmungspflichtig. Die Weitergabe an Mitarbeiter, welche die Informationen für ihre Tätigkeit bei Durchführung von vertragsgegenständlichen Leistungen benötigen, bedarf ebenfalls keiner Zustimmung. Die Parteien stellen jedoch sicher, dass solche Mitarbeiter an entsprechende Vertraulichkeitsverpflichtungen gebunden sind. Eine Nutzung dieser Informationen ist allein auf den Gebrauch für die Durchführung dieses Vertrages beschränkt. Jede Partei informiert die andere Partei unverzüglich nach Kenntnis von Erlangung über etwaige unbefugte Offenlegungen oder einen möglichen Verlust vertraulicher Informationen.

10.2.
Diese vorgenannte Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die nachweislich
• die andere Partei von Dritten rechtmäßig erhalten hat oder erhalten wird,
• bei Abschluss dieses Vertrages bereits allgemein bekannt waren oder nachträglich ohne Verstoß gegen diese Vertraulichkeitsverpflichtung allgemein bekannt wurden,
• bei der Partei, die diese Informationen empfängt, bereits zuvor vorhanden waren, oder
• bei der Partei, die diese Informationen empfängt, bereits unabhängig von der Mitteilung entwickelt wurden.

10.3.
Das Offenlegungsverbot gilt nicht, soweit die Parteien gesetzlich oder durch gerichtliche oder behördliche Anordnungen zur Offenlegung der Informationen verpflichtet sind. In diesem Fall ist die zur Offenlegung verpflichtete Partei jedoch verpflichtet, vorab die andere Partei von der Offenlegung der Informationen zu benachrichtigen, damit die andere Partei die Möglichkeit hat, sich gegen eine solche Offenlegung zu verteidigen und diese zu verhindern oder zu beschränken. Die zur Offenlegung verpflichtete Partei wird sich nach besten Kräften gegenüber den die Offenlegung anordnenden behördlichen Stellen dafür einsetzen, dass sämtliche vertraulichen Informationen, die offenzulegen sind, vertraulich behandelt werden.
10.4.
Die Vertraulichkeitsbindungen dieses Vertrages bestehen auch nach Beendigung dieses Vertrages für einen Zeitraum von 2 Jahren fort. Hinsichtlich der Daten, die dem Datengeheimnis oder Berufsgeheimnis

§11. Vertragsübernahme

11.1.
Wir sind berechtigt, mit einer Ankündigungsfrist von vier (4) Wochen, Rechte und Pflichten aus Vertragsverhältnissen ganz oder teilweise auf einen Dritten zu übertragen.

§12. Höhere Gewalt

12.1
Weder wir noch der Kunde haftet für die Nichterfüllung oder verzögerte Erfüllung der jeweiligen Pflichten infolge von Ereignissen, die außerhalb der angemessenen Kontrolle einer Partei liegen. Dies kann Denial-of-service-Angriffe, Ausfälle von Drittanbietern von Hosting-Leistungen oder Versorgungsunternehmen, Streiks, Engpässe, Unruhen, Brände, höhere Gewalt, Krieg, Terrorismus oder staatliche Maßnahmen umfassen.

§13. Kündigung

13.1
Der Kunde hat das Recht, innerhalb einer Kündigungsfrist von zwei (2) Monaten, zum Ende jedes Kalenderjahres, den Vertrag zu kündigen. Es sei denn, die Mindestvertragslaufzeit ist noch nicht erfüllt.
13.2
Jede Kündigung hat in Textform (Brief, E-Mail) zu erfolgen. Eine Annahmeverweigerung oder Nichtnutzung von Lieferungen und Dienstleistungen gilt nicht als Kündigung. Ohne rechtzeitig eingehende Kündigung verlängert sich der Vertrag automatisch.

§14. Gerichtsstand

14.1
Erfüllungsort und Gerichtsstand für Kaufleute, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Calw. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Reklamationen und Kündigungen bitte an folgende Adresse senden: Oikos Projekt gGmbH Wohnpark Sonnenhof 15 75323 Bad Wildbad oder info@oikos-projekt.org

§15. Sonstige Bestimmungen

15.1
Etwaige Nebenabreden bezüglich dieses Bedingungen sind nur wirksam, wenn sie von der Oikos Projekt gGmbH schriftlich bestätigt worden sind. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Bestimmung. 15.2 Der Kunde bestätigt, dass keinerlei juristische Beratungen von Seiten der Oikos Projekt gGmbH stattgefunden haben.

§16. Besonderheiten

16.1
Sollten wir mit dem Kunden einen separaten Vertrag geschlossen haben, so ersetzen die dort vereinbarten Vereinbarungen die entsprechenden Vereinbarungen in dieser AGB. Die davon nicht betroffenen Vereinbarungen dieser AGB bleiben davon unberührt und gelten weiterhin.

§17. Änderung der AGB

17.1.
Änderungen dieser Geschäftsbedingungen Die Geltung entgegenstehender oder abweichender Geschäftsbedingungen ist ausgeschlossen, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen oder Leistungen vorbehaltlos annehmen. Wir behalten uns nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen das Recht vor, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern, sofern diese Änderung unter Berücksichtigung der Interessen von uns für Sie zumutbar ist; dies ist insbesondere der Fall, wenn die Änderung für Sie ohne wesentliche rechtliche oder wirtschaftliche Nachteile ist, z.B. bei Veränderungen im Registrierungsprozess, Änderungen von Kontaktinformationen. Im Übrigen werden wir Sie vor einer Änderung dieser Geschäftsbedingungen mit angemessenem Vorlauf, mindestens jedoch einen Monat vor dem beabsichtigten Inkrafttreten informieren. Die Information erfolgt an die von Ihnen benannte Email-Adresse.

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